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BGH, 25.06.1985 - 1 StR 273/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BGH, 05.05.1983 - 1 StR 273/83
- BGH, 25.06.1985 - 1 StR 273/83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 25.06.1985 - 1 StR 273/83
Nur die Kenntnis dieser (objektiven wie subjektiven) Umstände gestatten die Beurteilung, ob das Vorgehen des Angeklagten "im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen" sollte, so daß "sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung" übergegangen wäre (BGH…, Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83; vgl. auch BGHSt 26, 201; BGH…, Urt. vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; Beschl. vom 10. April 1984 - 5 StR 183/84). - BGH, 10.04.1984 - 5 StR 183/84
Erfüllung des Versuchs - Unmittelbares Ansetzen
Auszug aus BGH, 25.06.1985 - 1 StR 273/83
Nur die Kenntnis dieser (objektiven wie subjektiven) Umstände gestatten die Beurteilung, ob das Vorgehen des Angeklagten "im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen" sollte, so daß "sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung" übergegangen wäre (BGH…, Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83; vgl. auch BGHSt 26, 201; BGH…, Urt. vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; Beschl. vom 10. April 1984 - 5 StR 183/84). - BGH, 12.03.1985 - 5 StR 722/84
Unmittelbares Ansetzen beim Diebstahl
Auszug aus BGH, 25.06.1985 - 1 StR 273/83
Nur die Kenntnis dieser (objektiven wie subjektiven) Umstände gestatten die Beurteilung, ob das Vorgehen des Angeklagten "im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen" sollte, so daß "sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung" übergegangen wäre (BGH…, Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83; vgl. auch BGHSt 26, 201; BGH, Urt. vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; Beschl. vom 10. April 1984 - 5 StR 183/84). - BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83
Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 25.06.1985 - 1 StR 273/83
Nur die Kenntnis dieser (objektiven wie subjektiven) Umstände gestatten die Beurteilung, ob das Vorgehen des Angeklagten "im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen" sollte, so daß "sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung" übergegangen wäre (BGH, Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83; vgl. auch BGHSt 26, 201; BGH…, Urt. vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; Beschl. vom 10. April 1984 - 5 StR 183/84).